ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

  1. Geltungsbereich

1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten in der am Tag der Bestellung gültigen Fassung für sämtliche Kaufverträge über die laut KV & im Webshop angebotenen Produkte und werden Inhalt des Vertrages. Für sämtliche Geschäfte zwischen der DerAutomat Harrer GmbH & Co KG und dem Kunden gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), entgegenstehende oder abweichende Einkaufsbedingungen des Kunden werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von der DerAutomat Harrer GmbH & Co KG ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

1.2. Die AGB gelten uneingeschränkt für Rechtsgeschäfte zwischen Privatpersonen und Unternehmen im Sinne des §1Konsumentenschutzgesetzes (KSchG). Insoweit die Bestimmungen des KSchG idgF etwa für Vertragsabschlüsse im Fernabsatz von diesen AGB abweichende Vereinbarungen zwingend erfordern, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

  1. Angebot, Aufträge

2.1. Angebote der DerAutomat Harrer GmbH & Co KG sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertragsangebot (Auftrag, Bestellung) eines Kunden – in welcher Form auch immer –bedarf der schriftlichen Auftragsbestätigung und Annahme durch die DerAutomat Harrer GmbH & Co KG.

2.2. Inhalt und Umfang des Auftrags insbesondere hinsichtlich Produktmodell, Spezifikation und Ausstattung, Funktionalität und Liefertermin oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

2.3. Sämtliche auf www.DERAUTOMAT.com dargestellten Produktabbildungen können aus technischen Gründen vom Aussehen des realen Produktes abweichen.

III. Vertragssprache
Der Vertragsinhalt, alle sonstigen Informationen, Kundendienst und Beschwerdemanagement werden in deutscher und englischer Sprache angeboten.

  1. Rücktrittsrecht

4.1. Kunden, die Verbraucher im Sinne des KSchG sind, können 14 Tage ab Empfangnahme der Ware vom Kauf zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abgesendet wird. Im Falle eines Rücktrittes findet eine Rückerstattung des Kaufpreises nur Zug um Zug gegen Rückstellung der von Kunden erhaltenen Waren statt. Bedingung hierfür ist, dass sich die Waren in einem ungenützten und als neu wiederverkaufsfähigen Zustand befinden.

4.2. Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden.

4.3. Bei Artikeln, die durch Gebrauchsspuren beeinträchtigt oder beschädigt sind, wird von der DerAutomat Harrer GmbH & Co KG ein angemessenes Entgelt für die Wertminderung erhoben. Gleiches gilt, wenn bei Rückstellung der Ware Zubehör fehlt.

4.4. Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über Waren, welche nach Kundenspezifikation angefertigt werden und die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

4.5. Infos, Datenauskünfte oder Beschwerden richten Sie an die DerAutomat Harrer GmbH & Co KG.

  1. Preise

5.1. Preise verstehen sich ab Werk in Wien, in der angegebenen Währung, inkl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer und sonstiger Gebühren bei Selbstabholung.

5.2. Transport und Verpackung werden durch die DerAutomat Harrer GmbH & Co KG zusätzlich zum jeweiligen Verkaufspreis berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.

5.3. Sollten im Zuge des Versandes Export- oder Importabgaben fällig werden, gehen auch diese zu Lasten des Bestellers.

  1. Zahlungsbedingungen

6.1. Bei Auftragserteilung werden 50% der Auftragssummer fakturiert, weitere 25% sind bei Lieferbereitschaft seitens DerAutomat fällig und die verbleibenden 25% binnen 14 Tage netto nach In Betrieb- und Endabnahme. Ein Liefertermin ergibt sich aus dem kompletten Projektplan.

6.2. Alle Kosten/Preise verstehen sich exkl. USt., zahlbar nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug. Die Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Der Automat Harrer GmbH & Co KG.

VII. Leistungserbringung/Lieferbedingungen

7.1. DerAutomat Harrer GmbH & Co KG ist jederzeit bemüht, so rasch wie möglich zu liefern. Verbindliche Liefertermine oder -fristen bestehen nicht; d.h. die Lieferfristen sind unverbindlich. Allenfalls verbindlich vereinbarte Liefertermine bedürfen jedenfalls der Schriftlichkeit.

7.2. DerAutomat Harrer GmbH & Co KG ist grundsätzlich bemüht, unter Berücksichtigung der Fertigungs-, Durchführungs- und Entwicklungsmöglichkeiten, Lieferungen nach Möglichkeit innerhalb von zwölf Wochen ab Auftragserteilung bei Standards durchzuführen. Spezialindividualisierungen können bis zu 8 Monaten Entwicklungs- & Produktionszeiten beanspruchen.

7.3. Kürzere Lieferzeiten sind gegebenenfalls von der DerAutomat Harrer GmbH & Co KG, nach eingehender Überprüfung der Machbarkeit zu genehmigen und schriftlich zu vereinbaren und berechtigen die DerAutomat Harrer GmbH & Co KG einen Expresszuschlag von 15% auf den Netto-Rechnungsbetrag zu erheben.

7.4. Soweit abweichend hiervon eine verbindliche Lieferfrist vereinbart ist, berechtigt die Nichteinhaltung von Terminen durch die DerAutomat Harrer GmbH & Co KG den Kunden erst dann zur Geltendmachung der ihm zustehenden Rechte, wenn er, sofern im Einzelfall nicht anders vereinbart, der DerAutomat Harrer GmbH & Co KG eine angemessene Nachfrist von zumindest vier Wochen gewährt hat.

7.5. Ein Verzug liegt insbesondere dann nicht vor, wenn Schwierigkeiten beim Bezug der Waren von Dritten oder Betriebsstörungen (auch bei Lieferanten der DerAutomat Harrer GmbH & Co KG) eintreten.

7.6. Als Tag der Lieferung gilt der Tag, an dem die Ware das Werk oder ein Lager verlässt; sofern dieser Tag nicht feststellbar ist, gilt jener Tag an welchem die Ware dem Kunden zur Verfügung gestellt wird.

7.7. DerAutomat Harrer GmbH & Co KG behält sich die Wahl des Versandweges und der Versandart vor. Durch besondere Versandwünsche des Käufers verursachte Mehrkosten gehen zu dessen Lasten. Das Gleiche gilt für nach Vertragsabschluss eintretende Erhöhung der Frachtsätze, etwaige Mehrkosten für Umleitung, Lagerkosten usw.

7.8. Der Versand erfolgt unfrei auf ƒ und Kosten des Kunden an die vom Kunden angegebene Adresse. Bei unrichtigen, unvollständigen oder unklaren Angaben durch den Kunden trägt dieser alle daraus entstehenden Kosten. Etwaige Transportschäden, eingetretener Verlust oder sonstige Schäden sind vom Empfänger beim Lieferdienst unverzüglich geltend zu machen.

7.9. Verweigert ein Kunde die Annahme der Ware, so hat er sämtliche Kosten des (Rück)Transportes und der Lagerung zu tragen.

7.10. Höhere Gewalt jeder Art, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Feuerschäden, Überschwemmungen, Arbeitskräfte-, Energie-, Rohstoff- und Hilfsstoffmangel, Streik, Aussperrungen, Störung beim Versand, behördliche Verfügungen oder andere Hindernisse, welche die Herstellung, den Versand, die Abnahme oder den Verbrauch verhindern, verzögern, verringern oder unzumutbar werden lassen, befreien für Dauer und Umfang der Störung von der Verpflichtung zur Lieferung oder Abnahme. Wird infolge der Störung die Lieferung und /oder Abnahme um mehr als acht Wochen überschritten, so sind beide Teile zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei teilweisem oder vollständigem Wegfall der Bezugsquellen der DerAutomat Harrer GmbH & Co KG ist diese nicht verpflichtet, sich bei fremden Vorlieferanten einzudecken.

VIII. Zeitlich und örtlich uneingeschränktes Nutzungsrecht der Software

8.1. Der Auftragnehmer erteilt dem Auftraggeber

Mit Bezahlung des vereinbarten Entgelts ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und zeitlich unbegrenztes Recht

oder gegen ein vereinbartes wiederkehrendes Entgelt ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und zeitlich begrenztes Recht

die Software für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen zu verwenden, sämtliche auf der Grundlage des Vertrages des Auftragnehmers erstellten Arbeitsergebnisse zum eigenen, internen Gebrauch zu nutzen.

8.2. Alle weiteren Rechte (wie Urheberrechte) an den vereinbarten Leistungen (Programme, Dokumentationen etc.) verbleiben beim Auftragnehmer bzw. dessen Lizenzgebern.

Durch den gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Software werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte des Auftragnehmers zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in solch einem Fall volle Genugtuung zu leisten ist.

8.3. Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mit übertragen werden. Sollte für die Herstellung von Interoperabilität der gegenständlichen Software die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, ist dies vom Auftraggeber gegen Kostenvergütung beim Auftragnehmer zu beauftragen. Kommt der Auftragnehmer dieser Forderung nicht nach und erfolgt eine Dekompilierung gemäß Urheberrechtsgesetz, sind die Ergebnisse ausschließlich zur Herstellung der Interoperabilität zu verwenden. Missbrauch hat Schadenersatz zur Folge. Ohne die ausdrückliche Einwilligung des Auftragnehmers dürfen dessen Leistungen und Werke, weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Die Leistungen, Werke und Arbeiten des Auftragnehmers dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden.

8.4. Mangels ausdrücklicher anderweitiger Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. In keinem Fall ist der Auftragnehmer, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wird, zur Übergabe von Quellcode oder offenen Layout-Dateien verpflichtet. Sämtliche Nutzungsrechte an präsentierten, nicht jedoch zur Umsetzung ausgewählten Ideen verbleiben beim Auftragnehmer. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte sowie Mehrfachnutzungen (z. B. für ein anderes Produkt, eine andere Aktion, eine andere Webseite, eine andere Plattform oder durch eine andere Gesellschaft) bedürfen unserer ausdrücklichen Einwilligung und sind vergütungspflichtig.

  1. Übernahme eines Gerätes

9.1. Nach Installation,  Inbetriebnahme und Schulung wird ein Mitarbeiter von DA mit Ihnen ein Übernahmeprotokoll erstellen. Sie bestätigen damit die Ordnungsgemäße Installation, das Funktionieren des Gerätes sowie die erfolgte Einschulung. Sie haben die Möglichkeit eventuelle Mängel im Übernahmeprotokoll zu vermerken. Die Einteilung erfolgt nach standardisierten Mängelkategorien, die wie folgt ausgeführt sind: 

  1. Schwerer Mangel (Automat kann nicht benutzt werden [Außer Betrieb] oder Sicherheitsrelevanter Mangel [Personengefährdung]. Übernahme kann verweigert werden.
  2. Leichter Mangel (Leichte technische Mängel, welche die Funktion des Gerätes nicht oder nur in einem geringen Ausmaß einschränken [max. 25%]. Nicht Übernahmeverhindernd.
  3. Optischer Mangel (keine technische Einschränkung, jedoch unsaubere Ausführung oder sonstige rein optische Unzulänglichkeiten). Nicht Übernahmeverhindernd.

9.2. Alle Mängel werden von uns umgehend einer Verbesserung zugeführt. Es gelten natürlich alle gesetzlichen sowie vertraglichen Gewährleistungsfristen. Kommerzielle Nutzung des Gerätes (unabhängig davon ob Payment verwendet wird oder nicht) entspricht automatisch einer vollständigen Übernahme mit Beginn der Kommerziellen Nutzung. Das Übernahmeprotokoll ist Schlussrechnungsrelevant und markiert den Beginn der vereinbarten Gewährleistung.

9.3. Ein voll funktionsfähiges Gerät darf erst dann in Betrieb genommen werden, wenn eine Sicherheits-Einhausung mit einem Sicherheitsschalter installiert, in Betreib genommen und auch durch die Firma DerAutomat Harrer GmbH & Co. KG abgenommen und freigegeben  wurde.

Falls das Gerät dennoch auf Risiko des Kunden in Betrieb genommen wird, übernimmt die Firma DerAutomat Harrer GmbH & Co. KG keine Haftung für Schäden am Gerät, Verletzung beteiligter Personen als auch Folgeschäden jedweder Art.

  1. Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht

10.1. Gewährleistungsansprüche des Kunden erfüllt die DerAutomat Harrer GmbH & Co KG nach eigener Wahl entweder durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden oder Austausch innerhalb von 12 Monaten ab Installation. Erst wenn keine Verbesserung, kein Nachtrag des Fehlenden oder Austausch in angemessener Frist für den Kunden erfolgt, ist der Kunde zur Preisminderung oder Wandlung (Vertragsaufhebung)berechtigt. Bei einem nur geringfügigen Mangel ist die Wandlung ausgeschlossen. Schwankungen der Waren- und Ausführungsqualität innerhalb der Normen gelten als vereinbart und berechtigen den Kunden nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen Ansprüchen oder Rechten, welcher Art auch immer.

10.2. DerAutomat Harrer GmbH & Co KG übernimmt keine Haftung für die Eignung der gelieferten Ware für den vom Kunden beabsichtigten Zweck. Gleiches gilt für bloß optische, den ordentlichen Gebrauch der Ware nicht beeinträchtigenden Abweichungen. Gewährleistungsansprüche müssen, wenn Sachmängel betroffen sind, binnen sechs Monaten ab Übergabe der Ware gerichtlich geltend gemacht werden. Die Frist beginnt mit dem Tag der Ablieferung der Ware.

10.3. Der Kunde hat die Ware nach der Anlieferung bzw. Leistungserbringung unverzüglich, längstens aber binnen sieben Tagen, ab dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind DerAutomat Harrer GmbH & Co KG unverzüglich unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels, sowie unter Angabe der genauen Warenbezeichnung, des Datums der Lieferung sowie unter Vorlage der entsprechenden Rechnung schriftlich bekanntzugeben.

  1. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person/ Gesellschaft übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von DerAutomat Harrer GmbH & Co KG verlassen hat.

XII. Schadenersatz
12.1. Sämtliche Schadenersatzansprüche gegenüber DerAutomat Harrer GmbH & Co KG sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Frist zur Geltendmachung der Gewährleistung wird mit einem Jahr ab Ablieferung der Ware vereinbart.

12.2. Der Kunde anerkennt ausdrücklich, dass DerAutomat Harrer GmbH & Co KG im Fall des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen eines Anspruches aus dem Titel der Gewährleistung / Schadenersatz vorerst zur Verbesserung in Form des Austausches, Ersatzes des Fehlenden und Reparatur berechtigt ist. Erst nach fruchtlosem Ablauf einer im Einzelfall festzulegenden angemessenen Verbesserungsfrist, kann der Kunde einen Preisminderungsanspruch geltend machen.
12.3. Darüber hinaus ist eine Ersatzpflicht der DerAutomat Harrer GmbH & Co KG betragsmäßig mit 50 % des Kaufpreises begrenzt. DerAutomat Harrer GmbH & Co KG haftet nicht für Folgeschäden, mittelbare Schäden, Verluste oder entgangene Gewinne.

12.4. Ein Ersatz von darüber hinausgehenden Schäden ist jedenfalls ausgeschlossen. Für gebrauchte Gerate wird keine Haftung für Gewährleistung oder Schadenersatz übernommen. Nimmt der Käufer die Kauf gegenständliche Ware nicht ab, ist DerAutomat Harrer GmbH & Co KG berechtigt wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 30 % des Kaufpreises als pauschalierten Schadens- und Aufwandersatz zu verlangen, wobei das Recht vorbehalten bleibt höhere Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

12.5. Ein etwaiger Schadenersatzanspruch gegenüber DerAutomat Harrer GmbH & Co KG kann nur innerhalb von sechs Monaten, nachdem der oder die Anspruchsberechtigten von dem Schaden Kenntnis erlangt haben oder erlangen konnten, spätestens aber innerhalb von zwei Jahren nach dem Anspruch begründeten Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

XIII. Eigentumsvorbehalt

Alle Waren und Leistungen werden von DerAutomat Harrer GmbH & Co KG unter Eigentumsvorbehalt geliefert und verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung, einschließlich etwaiger Nebengebühren im Eigentum DerAutomat Harrer GmbH & Co KG.

XIV. Aufrechnung

Eine Aufrechnung mit allfälligen Ansprüchen, welche dem Kunden gegen DerAutomat Harrer GmbH & Co KG zustehen, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Forderung seitens DerAutomat Harrer GmbH & Co KG ausdrücklich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurde.

  1. Datenschutz, Adressänderung und Urheberrecht

15.1. Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass die in der Bestellung bzw. im Kaufvertrag enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieser Vereinbarung von DerAutomat Harrer GmbH & Co KG Automatisation unterstützt gespeichert und verarbeitet werden.

15.2. DerAutomat Harrer GmbH & Co KG achtet die Privatsphäre des Kunden und hält alle anwendbaren Datenschutzbestimmungen strengstens ein. Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften genutzt. Die Mitarbeiter DerAutomat Harrer GmbH & Co KG unterliegen den Geheimhaltungsverpflichtungen des Datenschutzgesetzes.
DerAutomat Harrer GmbH & Co KG wird die Kundendaten nicht ohne das ausdrückliche Einverständnis des Kunden an Dritte weiterleiten. Dies gilt nicht, soweit eine gesetzliche Verpflichtung zur Herausgabe von Daten besteht.

15.3. Der Kunde ist verpflichtet, DerAutomat Harrer GmbH & Co KG Änderungen der Lieferadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Lieferung auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse des Kunden gesendet werden.

XVI. Zustimmung zur E-Mail Werbung, Referenzliste
Der Kunde erklärt sein Einverständnis, im angemessenen Umfang von DerAutomat Harrer GmbH & Co KG Werbung und Informationen per E-Mail zu erhalten und in einer von DerAutomat Harrer GmbH & Co KG geführten Referenzliste, die auf der Homepage veröffentlicht werden kann, namentlich genannt wird. Dieses Einverständnis kann der Vertragspartner jederzeit schriftlich, per Fax oder E-Mail, widerrufen

XVII. Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen und/oder zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zwecke in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Dies gilt auch für den Fall etwaiger Vertragslücken.

XVIII. Rechtswahl, Gerichtsstand

18.1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen DerAutomat Harrer GmbH & Co KG und dem Kunden gilt österreichisches materielles Recht.

18.2. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes sowie nationaler und internationaler Kollisionsnormen wird ausdrücklich ausgeschlossen.

18.3. Für sämtliche Streitigkeiten zwischen DerAutomat Harrer GmbH & Co KG und dem Kunden einschließlich der Frage des gültigen Zustandekommens und der Vor- und Nachwirkungen der abgeschlossenen Kaufverträge gilt ausschließlich das jeweils sachlich zuständige Gericht am Sitz DerAutomat Harrer GmbH & Co KG als vereinbart.

18.4. Falls vereinbart ist, dass DerAutomat Harrer GmbH & Co KG Zoll- und Einfuhrabgaben des Bestimmungslandes der Ware trägt, gehen zwischen Abgabe und Auftragsbestätigung und Auslieferung der Ware in Kraft tretende Erhöhungen derartiger Abgaben zu Lasten des Kunden. Alle übrigen mit dem Kaufvertrag verbundenen Gebühren, Steuern und Kosten trägt ebenfalls der Kunde.

18.5. Änderungen dieser AGB durch DerAutomat Harrer GmbH & Co KG gelten als genehmigt und sind auch für bestehende Verträge wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Kundmachung der geänderten AGB dagegen widerspricht. Die Kundmachung der geänderten AGB kann schriftlich oder auf elektronischem Weg erfolgen.